Im April 2015 gab es viele Anklagen gegen AktivistInnen, womit der erste Teil des sogenannten Falls “Phoenix“ begann. Dies alles zog sich bis März 2018 hin, als der Oberste Gerichtshof in Prag den Freispruch aller Angeklagten bestätigte. In der Zeit, als Phoenix in vollem Gange war, kam es zur Eröffnung seines zweiten Teils. Dieser Artikel erklärt, worum es dabei ging.
Vom Ersten zum Zweiten
Als die Polizei mit dem Fall Phoenix begann, behaupteten einige Medien, dass sich die SRB („siť revolučních buňek“ – das Netzwerk der revolutionären Zellen) zerschlagen hätte. Sabotageaktionen und Brandanschläge gingen jedoch weiter und ihre Häufigkeit nahm sogar zu. Bald wurde klar, dass es nicht leicht wird, die Angeklagten mit den Aktivitäten der SRB in Verbindung zu bringen. Deshalb setzte die Polizei ihre “Ermittlungen“ fort.
Sie konzentrierten sich dabei auf Verhöre, Auswertungen von während der Ermittlungen beschlagnahmten Materials und der Beobachtung von Personen.
Unter ihnen befand sich auch der Anarchist Lukáš Borl, der sich im Spätsommer wegen seiner ständigen Überwachung und der Belästigung seiner Angehörigen und Nahestehenden entschied in den Untergrund abzutauchen.
Im Winter 2016 veröffentlichte die Polizei das Fahndungsprofil von Lukáš, in dem er als eine gefährliche und bewaffnete Person präsentiert wurde. Dieser Punkt kann als der Anfang von Phoenix 2 betrachtet werden.
Am 4. September 2016 wurde Lukáš von einem ehemaligen Schulkamaraden, dem Polizisten Zdeněk Prošek, festgenommen. Es wurde Lukáš mitgeteilt, dass er schon mehrere Monate vor seiner Festnahme in seiner Abwesenheit angeklagt worden sei. Erst jetzt allerdings fand er heraus, worum es sich bei der Anklage handelte.
Lukáš Borl wurde vorgeworfen eine Bewegung gegründet, unterstützt und gefördert zu haben, die dazu führe die Freiheit und Rechte von Menschen zu unterdrücken.
Nach Angaben der Polizei soll er sich an der Gründung des Netzwerkes der revolutionären Zellen (SRB) beteiligt haben, sowie an einigen ihrer Aktionen. Ebenso soll er SRB-Mitteilungen verfasst haben, die er dann auf der Internetseite der Alerta Assoziation veröffentlicht haben soll. Die Ermittler behaupten darüber hinaus, er sei vier Mal des Deliktes der Sachbeschädigung schuldig. Darunter seien zwei Mal das Abbrennen von Polizeiautos, einmal der Brandanschlag auf eine Ladentür und einmal das Sprayen zweier Schriftzüge auf die Mauer des Gefängnises im Stadtteil Ruzyně in Prag. Außerdem behauptet die Polizei, er hätte den Betreiber des Schnitzelrestaurants “Řízkárna“ erpresst, welcher dafür bekannt war, seinen Angestellten ihren Lohn nicht auszuzahlen. Später wurde er auch wegen Dokumentenfälschung angeklagt, was den Ausweis eines polnischen Bürgers betreffen soll, den Lukáš während siner Verhaftung bei sich trug.
Lukáš verbrachte mehr als sieben Monate in Untersuchungshaft im Gefängnis in Litoměřice. Einige Wochen nach seiner Freilassung am 9. Juni 2017 begann die Poizei mit der Fahndung nach vier weiteren Personen im Zusammenhang mit dem Fall Phoenix 2.
Dabei handelt es sich um Martin Ignačák und Petr Sova, die schon im ersten Teil von der Operation Phoenix angeklagt und später freigesprochen wurden. Ebenfalls sind der Anarchist Lukáš Novák und der Umweltschützer Tomáš Zelený betroffen, deren Anklagen sich aus sechzehn Straftaten zusammensetzen.
Abermals wurde hier ein Paragraf zum Aufbau und zur Unterstützung einer Bewegung, die zur Unterdrückung von Rechten und der Freiheit von Menschen führe, herbeigezogen. In diesem Fall behauptet die Polizei jedoch nicht, die Angeklagten seien Mitglieder der SRB, sondern dass drei von ihnen die SRB unterstützt und gefördert hätten.
Demnach soll Petr Sova dies mit der Veröffentlichung eines Artikels der SRB auf der Internet- und Facebookseite von Voice of Anarchopacifism getan haben, während Tomáš Zelený den Artikel auf der Internetseite von Green Action veröffentlicht haben soll und Lukáš Novák auf der Seite der Anarchokommunistischen Alternative. Nach Angaben der Polizei wurde die Bewegung, die darauf abzielte Rechte und die Freiheit der Menschen zu unterdrücken ebenfalls von Martin Ignačák und Lukáš Novák dadurch gefördert, dass sie Publikationen von Texten zum Thema des aufständigen Anarchismus, der Nichtformellen Anarchistischen Föderation (FAI), der Verschwörung der Feuerzellen (CCF) und Übersetzungen einiger Texte von Alfred M. Bonannan, veröffentlicht haben sollen.
Was droht?
Allen 5 Angeklagten im Fall Phoenix 2 droht eine Haftstrafe von drei bis zehn Jahren. Lukáš Borl ist darüber hinaus auch noch wegen verschiedener anderer Delikte angeklagt. Wir machen uns keine Illusionen und wissen, dass die staatliche Justizanstalt blind, grausam und ungerecht ist. Während aber die Polizei mit hohen Freiheitsstrafen droht hat sie dennoch viele Faktoren nicht in der Hand, die ihr helfen würden, diese Drohungen wahr werden zu lassen.
Es sieht hier vielmehr danach aus, als verweise Phoenix 2 auf die gleiche Farce, wie sein Vorgänger. Mit einbisschen Glück und Geschicklichkeit könnten auch dieses Mal die Ermittler als inkompetente Betrüger hervorgehen. Es macht an dieser Stelle keinen Sinn aufzulisten, welche Spekulationen sich die Polizei alle ausgedacht hat und wie diese widerlegt werden können. Das wird sich uns alles bald bei der Gerichtsverhandlung enthüllen, die sicherlich eine weitere absurde Theatervorstellung darbieten wird.
Den Aktenumfang und den Zeitraum der Investigationen betrachtend, macht es den Anschein, als würde es sich um eine wirklich große Angelegenheit handeln. Manchmal trügt der Schein jedoch. Die Akte ist voll von Ballast und die Ermittler kamen seit Monaten zu keinen Ergebnissen. Die Vorbereitungen des Gerichtsverfahrens wurden erst im Sommer 2018 abgeschlossen und der Saatsanwalt reichte die Anklage beim Bezirksgericht von Most erst im Dezember 2018 ein.
Es ist eine gewisse Hilf- und Ratlosigkeit von Seiten der Polizei und des Anklägers festzustellen. Deshalb wählen sie wohl eine Verzögerungstaktik.
Sie wissen, dass es mit dem, was sie in der Hand haben, schwer wird jemanden hinter Gitter zu bringen. So lassen sie die Angeklagten in einer dauerhaften Situation von Unsicherheit, Stress und Anspannung. Dies dient nicht nur dazu, Druck auf die Angeklagten selbst auszuüben.
Es enthält auch eine einschüchternde Nachricht an alle, die sich gegen das derzeitig herrschende System aussprechen. Eine Art Warnung im Stil von: „Haltet’s Maul und haltet Schritt, sonst erwartet euch das gleiche Schicksal!“
Der Prozess gegen die Angeklagten der Operation Phoenix 2
Am 8., 10. und 12. April 2019 findet die Gerichtsverhandlung mit den vier Angeklagten Anarchisten und einem Umweltschützer der Operation Phoenix 2 statt. Unterstützt die Angeklagten direkt bei der Gerichtsverhandlung oder durch eine andere solidarische Aktion!
Bringt zum Ausdruck, dass euch ihre Zukunft ebensowenig egal ist, wie die Freiheit von uns allen! Jede Äußerung von Unterstützung der Angeklagten ist willkommen!
Die Gerichtsverhandlung findet an jedem der Tage ab 8:30 Uhr im Bezirksgericht Most statt.